Hier erhalten Sie praktische Hinweise zum Wohnen in Frankfurt RheinMain.

Praktische Hinweise

Wie in allen Metropolen ist auch in den Städten von FrankfurtRheinMain (FRM) der Wohnungsmarkt umkämpft. Bei der Wohnungssuche sollten Sie also genug Zeit einplanen und so früh wie möglich mit der Suche beginnen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, was Sie bei Mietverträgen beachten sollten und wo Sie sich nach dem Einzug anmelden müssen.


Wohnungsanzeigen

Wohnungsanzeigen sind meist auf Deutsch geschrieben und beinhalten zudem auch viele Abkürzungen von AB wie Altbau bis ZH wie Zentralheizung. Wenn Sie diese Abkürzungen kennen, können Sie Anzeigen besser und schneller verstehen und ersparen sich im Zweifelsfall eine unnötige Besichtigung. Die wichtigsten Abkürzungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die angegebene Anzahl der Räume bezieht sich in deutschen Wohnungsanzeigen immer auf alle Räume ausgenommen Küche, Bad und Flur. Eine Einbauküche gehört in Deutschland nicht immer zu einer Wohnungsausstattung. In manchen Fällen müssen Sie sie entweder selbst einbauen lassen oder gegen eine Abstandszahlung vom Vormieter übernehmen.

„Abstand“ heißt, dass Sie dem Vormieter oder Vermieter Geld dafür zahlen, dass er Ihnen Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel eine Küche überlässt. Gerade in umkämpften Wohnungsmärkten passiert das leider oft zu unangemessenen Preisen. Wenn Sie diese Abstandszahlung ablehnen, kann es passieren, dass der Vermieter Sie nicht auswählt. Sie sollten aber immer abwägen, ob und wann sich solche möglichen Zahlungen lohnen.


Wichtiger Hinweis

Überweisen Sie niemals Geld, bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnet haben! Vor allem in Großstädten kommt es vor, dass auf kommerziellen Online-Mietportalen manchmal unseriöse Wohnungsangebote geschaltet werden, bei denen die angebotenen Wohnungen gar nicht existieren. Solche Angebote erkennen Sie oftmals daran, dass die Preise deutlich niedriger sind als für vergleichbare Wohnungen.



Erforderliche Unterlagen

In aller Regel müssen Sie nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um die Miete auch dauerhaft zahlen zu können. Viele Vermieter verlangen Gehaltsnachweise der vergangenen drei Monate. Wenn Sie diese noch nicht haben, weil Sie eine Arbeit erst neu in FRM beginnen, reicht auch ein Arbeitsvertrag oder eine Bürgschaft, bei der ein Dritter für Sie eintritt, sollten Sie die Miete nicht bezahlen können.

Außerdem wird eine Schufa-Auskunft verlangt. Diese gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Mieters. Eine Schufa-Auskunft für Ausländer gibt es aber erst, wenn Sie ein Konto in Deutschland eröffnet haben. Häufig können Sie etwas Vergleichbares auch in Ihrem Herkunftsland beantragen oder sollten ansonsten eine Bürgschaft nutzen.


Tipp

Zu einer Wohnungsbesichtigung sollten Sie am Besten alle erforderlichen Unterlagen in einer Mappe mitnehmen. Das kann einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern sein, denn leider finden die Besichtigungen oft mit mehreren interessierten Personen gleichzeitig statt.



Wohnung anmieten

Vermieter können Privatpersonen, Kommunen oder Unternehmen sein. Oft werden Wohnungen nicht direkt vom Vermieter, sondern von Immobilienmaklern oder Hausverwaltungen vermietet. Immobilienmakler bezahlt in Deutschland derjenige, der sie beauftragt. Das bedeutet konkret: Wenden Sie sich direkt an einen Immobilienmakler damit, für Sie eine passende Wohnung zu finden, so müssen Sie ihn bezahlen. Zeigt Ihnen ein Immobilienmakler jedoch eine Wohnung, die Sie selbst zum Beispiel im Internet gefunden haben, wird der Immobilienmakler vom Vermieter bezahlt.


Mietvertrag

Eine Wohnung ist dann offiziell angemietet, wenn Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben. Dieser Vertrag ist sowohl für den Vermieter als auch den Mieter rechtlich bindend. Sie sollten also den Vertrag vorher gründlich lesen und sichergehen, dass Sie alle Inhalte verstanden haben. Außerdem sollten Sie niemals eine Wohnung beziehen, ohne einen Mietvertrag abgeschlossen zu haben.

Ein Mietvertrag enthält folgende Angaben:

  • Dauer des Mietverhältnisses
  • Kaltmiete (ohne Nebenkosten)
  • zusätzliche Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll, u. a.)
  • Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate)
  • Kaution
  • Renovierungsbedingungen (eventuell müssen Sie beim Ein- oder Auszug renovieren, je nach Mietvertrag und Mietdauer)
  • Hausordnung

Eine Besonderheit des Mietvertrages ist der Untermietvertrag. Dieser wird dann eingesetzt, wenn in einer Wohnung nicht nur ein Mieter wohnt, sondern zwei oder mehr Personen (zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft). Dabei mietet ein Hauptmieter von dem Vermieter die Wohnung und vermietet diese an eine oder mehrere Personen unter. Der Hauptmieter lebt meistens selbst mit in der Wohnung.

Sollten Sie bei Ihrem Mietvertrag rechtliche Beratung benötigen, wenden Sie sich an einen lokalen Mieterverein.


Kaution

Die meisten Vermieter verlangen vor dem Einzug eine Kaution. Diese darf bis zu drei Kaltmieten betragen. Diese Kaution erhalten Sie nach Ihrem Auszug zurück, solange Ihre Miete vollständig bezahlt wurde und keine Schäden an der Wohnung entstanden sind. Dabei ist der Vermieter verpflichtet, auf den Kautionsbetrag Zinsen zu zahlen. Deshalb wird die Kaution auf ein spezielles Konto und nicht direkt an den Vermieter überwiesen.


Miete und Nebenkosten

Die Miete für eine Wohnung wird in Deutschland in der Regel monatlich gezahlt, per Bankeinzug oder Dauerauftrag. Die Höhe der Miete setzt sich dabei zusammen aus der Kaltmiete und zusätzlichen Nebenkosten. Die Kaltmiete ist nur für die Räume, die Sie bewohnen. Die Nebenkosten enthalten Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und gegebenenfalls die Hausreinigung. Der Gesamtbetrag aus Kaltmiete und Nebenkosten ergibt die Warmmiete.


Wichtiger Hinweis

Strom sowie einen Internet- und Telefonanschluss sind nicht in der Miete enthalten und müssen separat von Ihnen angemeldet werden. Geeignete Anbieter finden Sie über Vergleichsportale im Internet. Teilweise gibt es dort große Unterschiede. Bis eine Wohnung einen festen Internetanschluss hat, vergehen oft einige Wochen. Deshalb, wenn Sie die Möglichkeit haben, beantragen Sie den Internetanschluss schon einige Wochen vor dem Einzug.


Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom hängen normalerweise vom individuellen Verbrauch ab. Sie zahlen einen monatlichen Fixbetrag, der sich nach dem durchschnittlichen Verbrauch richtet. Einmal im Jahr werden dann die Zählerstände abgelesen und der genaue Verbrauch ermittelt. Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie Geld zurück, haben Sie zu wenig gezahlt, müssen Sie nachzahlen.


Einzug

Mieter genießen in Deutschland einen guten gesetzlichen Schutz. Entsprechend genau sind jedoch auch die Formalitäten rund um den Mietvertrag und die Wohnungsübergabe geregelt.

Es gibt einige Punkte, auf die Mieter beim Einzug ganz besonders achten müssen. So sollte bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Dort werden alle Mängel oder Schäden, die in der Wohnung bereits vorhanden waren, aufgelistet. Das betrifft den Zustand von Wänden, Böden, Decken, Fenstern, Heizkörpern sowie Bad und Küche. Wichtig ist auch das Ablesen von Wasser- Gas- und Stromzählern, um später die Nebenkosten richtig zu bezahlen. Notiert werden auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel.

Bei der Wohnungsübergabe dürfen Sie gerne sehr gewissenhaft sein, um eventuellen Ärger beim Auszug zu vermeiden. Sie können auch Fotos machen. Das Übergabeprotokoll wird von Ihnen als Mieter und dem Vermieter unterschrieben. Jeder erhält ein Exemplar.


Anmeldung

Beim Einwohnermeldeamt - oft auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt - müssen Sie sich und ihren neuen Wohnsitz anmelden. Sie haben dafür nach dem Einzug eine Woche Zeit. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich kommen, ihren Ausweis oder Reisepass mitbringen und ein Meldeformular ausfüllen.

Jeder Haushalt muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag bezahlen, von dem die öffentlichen Medienanstalten (staatliches Fernsehen, Radio, Internet) bezahlt werden. Kurz nach der Anmeldung bekommen Sie deshalb Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Beitrag liegt derzeit bei € 17,50 pro Monat pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben.