
Aufenthaltstitel
FrankfurtRheinMain ist eine Region der Vielfalt und bietet Ihnen berufliche Perspektiven und eine sehr hohe Lebensqualität. Wenn Sie also länger bleiben möchten, dann brauchen Sie die Erlaubnis der deutschen Behörden, einen sogenannten Aufenthaltstitel. Es sei denn, Sie sind Bürger der Europäischen Union und arbeiten schon in Deutschland oder haben auf Ihrer Arbeitsuche gute Aussichten auf bezahlte Arbeit. Dann können Sie selbstverständlich die Vorzüge von FRM genießen, hier leben und arbeiten.
Aufenthaltserlaubnis
Der am häufigsten vergebene Aufenthaltstitel ist die Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie, um in FRM zu arbeiten, zu studieren oder um hier eine Ausbildung zu machen. Sie ist immer an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und gilt nur für eine bestimmte Zeit. Sie können eine Verlängerung beantragen, solange der Aufenthaltszweck noch zutrifft.
Zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie grundsätzlich auch eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Damit dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erfüllen, müssen Sie die Arbeitsgenehmigung nicht gesondert beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in FRM. Ihre zuständige Behörde finden Sie in unserer Übersicht.
Blaue Karte EU
Die USA haben die Green Card, die Europäische Union bietet die Blaue Karte EU. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel speziell für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und zunächst bis zu vier Jahre gültig.
Für die Blaue Karte EU müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
- Sie haben einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, bei dem Sie ein jährliches Mindestgehalt von 58.400 € brutto (entspricht 4.866 € monatlich) verdienen. Arbeiten Sie in einem Mangelberuf, also als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt oder IT-Fachkraft, reicht ein Jahresgehalt von 45.552 € brutto.
Die Blaue Karte EU hat viele Vorteile. Als Inhaber dürfen Sie in fast alle EU-Mitgliedsstaaten visumfrei einreisen. Wenn Sie Deutsch auf Niveau B1 sprechen, können Sie ab 21 Monaten Berufstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland beantragen. Haben Sie 33 Monate eine hochqualifizierte Beschäftigung hier ausgeübt, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis.
Familienangehörige erhalten auch ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen sofort in Deutschland arbeiten. Und Sie dürfen sich an bis zu 12 aufeinanderfolgenden Monaten im außereuropäischen Ausland aufhalten, ohne dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlieren.
Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Niederlassungserlaubnis
Sie leben schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis und möchten diese nicht immer wieder verlängern? Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und an keinen Aufenthaltszweck mehr gebunden. Damit können Sie in Deutschland und in FRM bleiben, solange Sie möchten und haben freie Berufsauswahl.
Zusätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können Ihren Lebensunterhalt bestreiten und sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen.
- Sie haben mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
- Sie können nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft, deutsche Lebensverhältnisse und das deutsche Rechtssystem besitzen.
- Sie haben eine Arbeitserlaubnis.
- Sie verfügen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Nähere Informationen zur Niederlassungserlaubnis für Bürger aus Drittstaaten bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Website.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel, bei dem die Voraussetzungen sehr ähnlich sind wie bei der Niederlassungserlaubnis. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU auch zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union berechtigt. Das heißt, dass Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der EU das Recht auf einen befristeten Aufenthaltstitel haben.
Generell müssen Sie für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. Folgende Personengruppen können unter Umständen auch früher eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt bekommen:
- Absolventen deutscher Hochschulen
- Hochqualifizierte, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen können
- Inhaber einer „Blauen Karte EU“
- Selbstständige
- Familienangehörige eines Deutschen
Detaillierte Informationen zu den Aufenthaltstiteln und deren Voraussetzungen finden Sie in der Broschüre „Bildung und Beruf in Deutschland“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Familiennachzug
Viele Menschen kommen zunächst ohne ihre Familie in die Region FrankfurtRheinMain, um hier zu leben und zu arbeiten. Und wenn es ihnen dann hier gefällt und sie hierbleiben möchten, dann haben sie oft den Wunsch, ihre Familienmitglieder nach FRM zu holen.
Sind die Familienmitglieder Unionsbürger, können sie unter erleichterten Bedingungen in Deutschland leben und arbeiten.
Ansonsten ist der Weg nach FRM wie folgt: Ihr Familienmitglied benötigt für die Einreise nach Deutschland ein sogenanntes „Visum zum Zwecke des Familiennachzugs“. Beantragt wird es bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat vor Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Ist Ihr Familienmitglied in FRM angekommen, muss es sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und danach persönlich bei der Ausländerbehörde eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug“ beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kann Ihr Familienmitglied dann in Deutschland auch arbeiten. Sie gilt dann grundsätzlich auch automatisch für Ihre ledigen Kinder unter 16 Jahren.
Für den Familiennachzug müssen Sie einige Kriterien erfüllen.
- Als Arbeitnehmer haben Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis beziehungsweise eine „Blaue Karte EU“.
- Sie sind krankenversichert und haben ausreichend finanzielle Mittel, um Ihre Familie zu versorgen.
- Sie haben eine Wohnung angemietet, in der Ihr Familienmitglied und gegebenenfalls Ihre Kinder Platz finden.
- Ihr Familienmitglied besitzt Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, um sich im Alltag verständigen zu können. Dies ist nicht notwendig, wenn Sie selbst Inhaber einer „Blauen Karte EU“ sind oder als Hochqualifizierter oder Forscher arbeiten. Außerdem ist Ihr Familienmitglied von dieser Sprachregelung ausgenommen, wenn er einen Hochschulabschluss besitzt oder Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien oder den USA ist.
- Ihr Familienmitglied ist mindestens 18 Jahre alt.
Tipp
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Frankfurt am Main.