
Visum und Einreisebestimmungen
Bevor Sie in FrankfurtRheinMain (FRM) einreisen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie ein Visum brauchen und wenn ja, welches. Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche Ausbildung oder welchen Beruf Sie haben. Die Regelungen sind überall in Deutschland gleich.
Europäische Union und EWR-Staaten
Als Bürger der Europäischen Union (EU) benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich kein Visum. Das sogenannte Freizügigkeitsrecht erlaubt es, dass Unionsbürger einreisen, um hier zu arbeiten und zu leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich auch länger aufhalten, auch wenn sie noch auf der Arbeitssuche sind.
Weitere Staaten
Bürger anderer Länder, sogenannte Drittstaatsangehörige, müssen grundsätzlich vor der Einreise im Herkunftsland persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Informieren Sie sich vorab beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft über die benötigten Unterlagen. Für einen kurzen Aufenthalt dauert die Bearbeitung eines Visumsantrags nicht länger als zehn Tage. Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland sollten Sie zur Bearbeitung des Antrags mehrere Monate einplanen. Die Gebühr für ein Visum beträgt etwa 80 Euro, Ausnahmen sind aber möglich.
Aufgrund besonderer Abkommen gibt es für folgende Staaten keine Visumspflicht: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, UK und die USA. Konkret bedeutet das: Bürger dieser Länder dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen und sich 90 Tage hier aufhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss innerhalb der 90 Tage ein Aufenthaltstitel beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Ausnahmen, die zwar eine visumfreie Einreise erlauben, eine Erwerbstätigkeit aber vorerst nicht gestatten. Eine vollständige und aktuelle Liste aller Länder gibt es beim Auswärtigen Amt.
Dort finden Sie auch weitere Informationen und Visumsantragsformulare. Mehrsprachige Informationen finden Sie auch auf dem EU-Immigration Portal der Europäischen Kommission und auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 und den Reformen zwischen November 2023 und Juni 2024 ist es für Fachkräfte aus Drittstaaten deutlich einfacher, nach Deutschland einzureisen, zum Beispiel wenn sie ein konkretes Jobangebot haben, als Arbeitssuchende oder wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind.
Chancenkarte
Informationen zur Chancenkarte finden Sie auf folgender Webseite: Make it in Germany
Einreise zur Suche nach einem Ausbildungsplatz
Personen, die eine Ausbildung in Deutschland machen möchten, können mit einem Visum zur Aubildungsplatzsuche (§17 Abs. 1 AufenthG) nach Deutschland einreisen, um nach einem Ausbildungsplatz zu suchen. Dafür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben gute Deutschkenntnisse. Es ist mindestens ein Sprachniveau B1 erforderlich.
- Sie haben einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt.
- Sie sind maximal 35 Jahre alt.
- Sie können nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können.
In diesem Fall erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche, die bis zu neun Monate lang gültig ist. Während dieser Zeit dürfen sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sie können auch eine Probezeit von bis zu 2 Wochen in einem Unternehmen absolvieren. Dies hat den Vorteil, dass sich die Fachkraft und ihr potenzieller Arbeitgeber besser kennen lernen können.
Einreise zum Spracherwerb
Sie haben die Möglichkeit, mit einem Visum zum Erlernen der deutschen Sprache (§ 16f Abs. 1 AufenthG) nach Deutschland einzureisen und vor Ort in einem Intensivkurs in einer Sprachschule Deutsch zu lernen. Das Visum wird für die Dauer des Sprachkurses oder maximal für zwölf Monaten erteilt. Das Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.
Die Voraussetzungen für ein Visum zum Spracherwerb sind:
- Eine Anmeldung an einer Sprachschule in Deutschland mit mindestens 18 Stunden Unterricht in der Woche.
- Sie müssen für die Zeit Ihres Aufenthaltes ausreichende finanzielle Ressourcen zum Leben in Deutschland nachweisen. Alternativ wird auch eine Verpflichtungserklärung von jemandem in Deutschland akzeptiert, der Sie bei sich aufnimmt.
- Eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
- Nachweis einer Unterkunft in Deutschland für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
Während dieser Zeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten.
Einreise zum Studieren
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und visapflichtig sind, benötigen Sie ein Visum zum Studieren (§ 16b AufenthG). Das Visum umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs an einer deutschen Hochschule.
Die Voraussetzungen für ein Visum zum Studieren in Deutschland sind:
- Eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
- Nachweis eines Schulabschlusses mit Hochschulzugang oder ein Abschluss einer anerkannten ausländischen Universität.
- Ausreichend finanzielle Ressourcen zum Leben in Deutschland. Aktuell beträgt der Finanzierungsnachweis 11.208 Euro, die auf einem deutschen Sperrkonto hinterlegt sein müssen. Alternativ gilt ein Nachweis eines Stipendiums oder eine Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland.
- Abhängig von den Voraussetzungen Ihres Studiengangs müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse bei der deutschen Botschaft nachweisen. Ist Ihr Studiengang auf Deutsch, müssen Sie in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.
Sie dürfen während Ihres Studiums 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten.