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Gesundheit und Versicherung

Rückschläge kennt jedes Leben, Sie könnten krank werden, einen Unfall haben, Ihren Job verlieren. Gut zu wissen, dass Sie in der Region FrankfurtRheinMain (FRM) auch dann bestens abgesichert sind. Denn Deutschland hat ein sehr gutes Gesundheits- und Sozialversicherungssystem, dass Sie umfassend schützt für alle Ereignisse des Lebens.


Das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, jeder Versicherte zahlt einen Beitrag zur Sozialversicherung, deren Leistungen allen gleichermaßen zu Gute kommen.

Die Sozialversicherung besteht aus fünf Bereichen:

  1. Krankenversicherung
  2. Pflegeversicherung
  3. Rentenversicherung
  4. Unfallversicherung
  5. Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge, sogenannte Sozialabgaben, werden monatlich bezahlt. Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch in allen Bereichen der Sozialversicherung abgesichert. Dabei müssen sich Beschäftigte in der Regel nicht selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern. Nur bei der Krankenversicherung müssen Sie die Krankenkasse selbst wählen.

Die Abgaben werden direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgeführt, die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Dabei wird der Beitrag anteilig zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt, Sie bezahlen den Beitrag also nicht alleine.


Krankenversicherung

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet sind, Sie aufzunehmen. Bei welcher Krankenkasse Sie Mitglied werden möchten, können Sie frei wählen. Die Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich aber, deshalb vergleichen Sie die Angebote bevor Sie in eine Krankenkasse eintreten.

Normalerweise wird mit der Krankenversicherung die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, sowie die Krankheitsfrüherkennung und Prävention abgedeckt. Auch die Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen und manche Medikamente sind inklusive. Etwa 90% aller Deutschen sind über die gesetzliche Krankenkasse versichert.

Daneben gibt es auch private Krankenversicherungen. Dies ist in der Regel aber nur für bestimmte Berufe oder ab einer gewissen Einkommensgrenze möglich. Dazu zählen vor allem Beamte, Selbstständige oder alle Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 60.750 Euro verdienen.

Mit einer privaten Krankenversicherung werden Sie beim Arzt und in Krankenhäusern bevorzugt behandelt und müssen selten warten. Allerdings sind die Unternehmen der privaten Krankenkassen nicht verpflichtet, alle Interessenten aufzunehmen. Antragsteller können also wegen Vorerkrankungen oder aufgrund des Alters abgelehnt werden. Die zu zahlenden Versicherungsbeiträge sind personenabhängig und hängen vom eigenen Risiko, dem persönlichen Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter ab. Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger ist der Beitrag.


Krankenversicherung für Ausländer

Als Ausländer in Deutschland brauchen Sie eine Krankenversicherung. Haben Sie bereits eine Arbeit, haben Sie damit auch Anspruch auf eine Krankenversicherung nach deutschem Recht und können sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Sind Sie als EU-Bürger in Deutschland noch auf Arbeitssuche, ist eine Krankenversicherung trotzdem ohne Probleme möglich. Sollten Sie hingegen nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen und auf Arbeitssuche sein, müssen Sie sich privat krankenversichern.

Viele Informationen über das Krankenversicherungssystem und die Krankenkassen in Deutschland finden Sie auf dem unabhängigen Informationsportal krankenkassen.de.


Pflegeversicherung

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden. Wenn das passiert, können eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung erforderlich werden, die oft sehr viel Geld kosten. Damit Sie hierfür abgesichert sind und bei Bedarf Unterstützung erhalten, gibt es die Pflegeversicherung. Diese ist eine Ergänzung zur Krankenversicherung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Dabei ist generell jeder dort pflegeversichert, wo er krankenversichert ist. Einen gesonderten Antrag müssen Sie also nicht stellen.


Rentenversicherung

Mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Altersvorsorge gesichert. Das heißt, beenden Sie als Arbeitnehmer ihr Arbeitsleben, erhalten Sie im Ruhestand monatlich einen finanziellen Betrag, die sogenannte Rente.

Einen Anspruch auf Rente haben Sie nicht nur im Alter, sondern auch, wenn es bestimmte Lebensumstände erfordern. Wenn Sie zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder ein Familienmitglied verstirbt, das für den Unterhalt der Familie gesorgt hat, erhalten Sie eine gesetzliche Rente.

Die Rente wird individuell ausgezahlt und ist abhängig von der persönlichen Beitragsdauer und Beitragshöhe. Es wird aber dringend empfohlen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung noch eine private Altersvorsorge abzuschließen.


Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet finanzielle Hilfe bei Unfällen, die während der Arbeitszeit passieren. Auch bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, in der Ausbildung oder bei Berufskrankheiten zahlt die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert.


Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, springt die Arbeitslosenversicherung ein. Deren wichtigste Leistung ist das Arbeitslosengeld. Abhängig davon, wie lange Sie eingezahlt haben, kann das Arbeitslosengeld bis zu zwei Jahre lang dazu beitragen, Ihre materielle Existenz zu sichern. Das verschafft Ihnen Zeit für die Jobsuche.


Weitere Versicherungen

Neben den oben genannten Pflichtversicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Versicherungen für verschiedene Lebensbereiche, die Sie privat abschließen können. Informationen darüber, welche Versicherung für Sie nützlich sind, erhalten Sie zum Beispiel in einer Verbraucherberatung oder in einem privaten Versicherungsbüro. Da eine Verbraucherberatung unabhängig berät, sind Sie hier für eine Erstberatung am besten aufgehoben.

Zu den wichtigsten zusätzlichen Versicherungen gehören unter anderem die Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung.

Die Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz, wenn Sie als versicherte Person versehentlich einen Schaden am Eigentum anderer anrichten, zum Beispiel in Folge eines Missgeschicks in einem anderen Haushalt. Damit verhindern Haftpflichtversicherungen, dass Sie Schadensersatzforderungen selbst zahlen müssen.

Mit der Hausratversicherung werden Schäden in Ihrem eigenen Haushalt versichert, die zum Beispiel durch Diebstahl, Wasserrohrbruch oder Brände verursacht wurden.