Die Stellenausschreibung

Internationale Fachkräfte erreichen Sie heute durch Online-Stellenportale überall auf der Welt. Es gibt allerdings einige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Stellenausschreibung veröffentlichen.


Viele Formulierungen, die in Deutschland üblich und allgemein verständlich sind, könnten von internationalen Fachkräften womöglich anders interpretiert werden. Zum Beispiel unterscheiden sich die "vollständigen Bewerbungsunterlagen" je nach Land und Region, wo eine Bewerbung andere Dokumente und Formate beinhalten kann.

Das Einsenden eines Bewerbungsfotos ist in vielen Ländern nicht üblich. Achten Sie daher darauf, Ihre Anforderungen zu präzisieren und die geforderten Dokumente aufzulisten.

Stellen Sie auch das angestrebte Bewerbungsverfahren, das Stellenprofil sowie die Vergütung transparent und umfassend dar. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie klare Anforderungen an die Deutschkenntnisse (zum Beispiel entsprechend des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) und an die formale Qualifikation stellen. Wägen Sie dabei gut ab, wie viele Deutschkenntnisse für die ausgeschriebene Stelle wirklich erforderlich sind oder ob diese nicht auch bei der Arbeit erworben werden können.


Tipp

Trotz guter Vorabinformation bei der Stellenausschreibung, stellen Sie sich auf Bewerbungen ein, die von deutschen Standards in Form, Inhalt oder Gestaltung abweichen.


Viele Unternehmen verfassen Stellenausschreibungen für internationale Fachkräfte in englischer Sprache. Ob das sinnvoll ist, hängt aber davon ab, welche sprachlichen Fähigkeiten der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle mitbringen soll.

Wenn Sie gezielt in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region nach Fachkräften suchen, kann es sich lohnen, die Stellenausschreibung in die jeweilige Landessprache zu übersetzen. Stellen Sie dann aber sicher, dass Rückfragen telefonisch oder per Email auch in dieser Sprache von jemandem im Unternehmen beantwortet werden können.

Weisen Sie darauf hin, dass Bewerbungen auch per E-Mail oder über ein Online-Bewerbungsverfahren möglich sind. Das spart Ihnen und den Bewerbern Zeit und Kosten.

In jedem Fall sollten Sie erklären, ob, und wenn ja, welche Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch von Ihrem Unternehmen übernommen werden. Ohne einen entsprechenden Passus besteht für Bewerber grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf die Erstattung der Anfahrtskosten.