Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten

Internationale Fachkräfte kommen aus der ganzen Welt nach FrankfurtRheinMain (FRM). Bei Drittstaatsangehörigen sind die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis an besondere Voraussetzungen geknüpft. Zu den Drittstaaten gehören alle Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.


Über den Aufenthaltstitel entscheidet die Ausländerbehörde. Die gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie finden sie schnell über die Suchfunktion unserer Karte.

Der Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit setzt normalerweise eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus. Es gibt aber auch Ausnahmen für Hochqualifizierte mit einer Niederlassungserlaubnis, für Inhaber der "Blauen Karte EU", für Absolventen deutscher Hochschulen und Auslandsschulen und teilweise auch für Führungskräfte, also leitende Angestellte oder Gesellschafter von Handelsgesellschaften.

Bürger einiger Staaten haben grundsätzlich eine privilegierte Stellung in Fragen der Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Zu diesen Staaten gehören Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und die USA.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft trat, erleichtert Personen aus Drittstaaten die Einreise zur Job- oder Ausbildungssuche in Deutschland. Von diesen Erleichterungen können auch Unternehmen profitieren. Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Arbeitsmarktzugang finden Sie auf unserer Seite zum Thema Visum & Einreisebestimmungen.