Am Sonntag, den 14. März, finden in Teilen von FrankfurtRheinMain (FRM) Wahlen statt: Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Kommunalwahlen in Hessen.
Die Kommunalwahlen in Hessen
Am 14. März finden in Hessen Kommunalwahlen statt. Hier werden die Gemeindevertreter, die Ortsbeiratsmitglieder und Kreistagsabgeordnete gewählt. Die Zahl der Vertreter ist abhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Wahlgebiet.
Wählen darf wer älter als 18 Jahre alte ist, einen deutschen Pass hat oder EU-Bürger ist und mindestens drei Monate in der entsprechenden Gemeinde wohnt. Wer wählen darf, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Mit der kann entweder am 14. März vor Ort in einem Wahlraum gewählt werden oder per Briefwahl. Die Briefwahl muss per Post oder online beantragt werden. Eine Anleitung finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Briefwahl können Sie bis zum 12. März beantragen. Die Unterlagen müssen sie rechtzeitig zur Post bringen oder Sie geben sie bis zum 14. März bei Ihrer Verwaltung ab.
Sie haben so viele Stimmen wie Sitze in Ihrer Gemeinde zu vergeben sind. Sie können die Stimmen einzeln an Bewerberinnen und Bewerber geben. Sie können auch Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen auswählen. Das nennt man Panaschieren. Sie können jeder Person auf der Liste ein, zwei oder drei Stimmen geben. Wenn Sie einer Person mehrere Stimmen geben, nennt man das Kumulieren. Sie können auch Wahlvorschläge unverändert annehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber streichen oder die verschiedenen Möglichkeiten kombinieren.
Ausländerbereitratswahl
In Gemeinden mit mindestens 1000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern finden am 14. März auch Ausländerbereitratswahlen statt. Der Ausländerbeirat sorgt für eine bessere politische Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner in den Kommunen in Hessen. Je nach Gemeinde werden drei bis 37 Vertreter gewählt. Sie werden für fünf Jahre gewählt. Die Wahl findet mit der Kommunalwahl in Hessen statt.
Weitere Informationen zu den Wahlen in Hessen finden Sie hier.
Die Landtagwahlen in Rheinland-Pfalz
Auch am 14. März wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. Der Landtag in Rheinland-Pfalz setzt sich aus 101 Abgeordneten zusammen. Die Abgeordnete sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. Sie werden für fünf Jahre gewählt. Zur Wahl stehen 12 Parteien und eine Wählervereinigung.
Wählen darf wer älter als 18 Jahre alt ist, einen deutschen Pass hat und mindestens drei Monate in Rheinland-Pfalz wohnt. Wer wählen darf, erhält eine Wahlbenachrichtigung. Mit der kann entweder am 14. März vor Ort in einem Wahlraum gewählt werden oder per Briefwahl. Die Briefwahl muss per Post oder online beantragt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre Briefwahl müssen sie bis zum 11. März zur Post bringen oder Sie geben ihn bis zum 14. März bei Ihrer Verwaltung ab.
Weitere Informationen zu den Wahlen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Briefwahl
Wegen der Pandemie werden noch mehr Wählerinnen und Wähler in diesem Jahr die Briefwahl nutzen. Die Briefwahl in Deutschland gilt als sehr sicher – Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihre Stimme nicht gezählt wird. Achten Sie aber darauf, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post bringen.
Am Abend des 14. März wird es die ersten Hochrechnungen und das vorläufige Endergebnis zu den Wahlen geben. Die amtlichen Ergebnisse werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
Hinweis: Unsere Informationen geben Ihnen nur einen Überblick und sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Websites über die aktuellen Informationen!