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Gesundheit im Job

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„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts…“ Gesundheit ist das Wichtigste im Leben und auch im Job hat es in Deutschland einen hohen Stellenwert. Viele Unternehmen bieten zur Gesundheitsvorsorge verschiedene Veranstaltungen an wie z.B. Gesundheitstage, Grippeimpfungen usw.. Auch haben manche Unternehmen Kooperationspartner im Fitnessbereich oder unterstützen Sie finanziell beim fit und gesund bleiben.

Sollten Sie doch mal krank werden, so müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber sofort krank melden. Wenn Sie dann zum Arzt gehen, fragen Sie nach einem Attest bzw. einer Krankschreibung. Diese müssen Sie dem Arbeitgeber zukommen lassen als Bestätigung, dass Sie aus Krankheit nicht zur Arbeit kommen können. Fragen Sie vorab bei der Personalabteilung wie die Krankmeldung in Ihrem Unternehmen abläuft, bis wann Sie sich krank melden müssen und wann das Attest abgegeben werden muss. Gehen Sie nicht aus falschem Ehrgeiz krank zur Arbeit. Nicht nur, dass Sie krank weniger produktiv sind, Sie setzen damit vor allem Ihre Kolleginnen und Kollegen einer hohen Ansteckungsgefahr aus. Melden Sie sich daher bei Krankheit lieber ab und erholen Sie sich zuhause in Ruhe.

Wenn Sie zum Arzt gehen, so haben Sie in Deutschland die „freie Arztwahl“, das heißt: Sie können selbst entscheiden, zu welchem Arzt Sie gehen wollen. Ihre erste Anlaufstelle ist meistens die Hausärztin oder der Hausarzt. Wenn nötig werden diese Sie dann zu einem Facharzt oder in ein Krankenhaus überweisen. Als Mitglied in einer Krankenversicherung müssen Sie kein Geld beim Arzt bezahlen. Sie müssen nur Ihre elektronische Gesundheitskarte, eine Art Mitgliedsausweis der Krankenversicherung, beim Arztbesuch vorzeigen, damit die Ärztin oder der Arzt die Behandlung später mit der Krankenkasse abrechnen kann. Für Rezepte, Medikamente oder zusätzliche Leistungen können aber Kosten anfallen. Dies wird Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vorab mitteilen.

Während Ihrer Krankmeldung zahlt Ihr Arbeitgeber insgesamt sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Danach erhalten Sie Ihr Gehalt als Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, das ist aber deutlich geringer als Ihr normales Gehalt: 70 % vom Bruttolohn, aber nicht mehr als 90 % vom Nettolohn. Manche Arbeitgeber gleichen diese Differenz mit einem Krankengeldzuschuss aus. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalabteilung ob dies bei Ihrem Arbeitgeber möglich ist.

Falls Sie Kinder haben, die krank sind und Sie die Betreuung übernehmen müssen, so gibt es für Eltern die Möglichkeit sich „Kinder krank“ zu melden. In einer solchen Situation müssen Sie eine Bescheinigung vom Kinderarzt bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Dabei handelt es sich nicht um ein Attest, sondern um einen Nachweis, dass Sie Ihr Kind pflegen müssen. In der Regel muss der Arbeitgeber Sie bei einer kurzen Erkrankung Ihres Kindes maximal fünf Tagen von der Arbeit freistellen. Danach haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung. Dabei stehen Ihnen pro Kind zehn, höchstens 20 Tage im Jahr zu. Mehr Informationen zu Krankversicherung und Gesundheit finden Sie auch auf unserem Portal.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ganz viel Gesundheit, sowohl beruflich oder auch privat.