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Ein neues Gesetz für internationale Fachkräfte

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Ab dem 1. März 2020 gilt ein neues Gesetz in Deutschland, das sogenannte „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Damit wird Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Einreise und die Job- oder Ausbildungssuche in Deutschland erleichtert.

Da Gesetzestexte immer etwas kompliziert sind, haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Sollten danach noch Fragen offen bleiben, steht Ihnen unser Team im FrankfurtRheinMain International Office gerne beratend zur Seite.

 

 

Was ist eigentlich eine „Fachkraft“?

Mit dem neuen Gesetz ist nun klar definiert, wer offiziell eine Fachkraft ist:

  1. Akademikerinnen und Akademiker, also Personen mit einem in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss
  2. Personen mit Berufsausbildung. Voraussetzung hierfür sind eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren und eine Anerkennung der Qualifikation in Deutschland.

Anerkennung von Qualifikationen vor der Einreise

Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, müssen in Deutschland anerkannt oder verglichen werden. Das betrifft zum Beispiel den Schulabschluss, den Hochschulabschluss oder die Berufsausbildung. Mit dem neuen Gesetz wurde hierfür die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)“ eröffnet.  Dort erhalten internationale Fachkräfte Informationen darüber, wie die Anerkennung in Deutschland funktioniert. Außerdem haben wir die wichtigsten Informationen auch auf unserer Webseite zusammengefasst.

 

Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen

Sollte Ihre ausländische Qualifikation nur teilweise anerkannt worden sein, können Sie die fehlenden Kenntnisse nachträglich in Deutschland erwerben. Hierfür stehen Ihnen maximal 24 Monate zur Verfügung und Sie müssen zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben einen Anerkennungsbescheid, bei dem Defizite Ihrer Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt wurden.
  2. Sie haben Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Es ist mindestens ein Sprachniveau A2 erforderlich.

 

Bessere Chancen bei der Jobsuche

Mit dem neuen Gesetz ist es internationalen Fachkräften nun möglich, auch in anderen Berufen zu arbeiten, die mindestens eine Berufsausbildung verlangen. Somit können Sie beispielsweise als ausgebildeter Krankenpfleger auch als Altenpfleger arbeiten. Außerdem steht es internationalen Fachkräften mit akademischer Ausbildung frei, auch einen Job auf Ausbildungsniveau anzunehmen..

 

Einreise zur Jobsuche

Fachkräfte aller Berufe dürfen für maximal sechs Monate nach Deutschland einreisen, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen. Dafür müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen:   

  1. Sie haben gute Deutschkenntnisse. Es ist mindestens ein Sprachniveau B1 erforderlich.
  2. Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt bzw. ist mit einer Qualifikation in Deutschland gleichgestellt.
  3. Sie können nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können.

Während ihrer Jobsuche dürfen sie bis zu zehn Stunden in der Woche zur Probe arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Das hat den Vorteil, dass die Fachkräfte und ihr möglicher Arbeitgeber sich besser kennenlernen können.

 

Einreise zur Suche nach einem Ausbildungsplatz

Personen, die eine Ausbildung in Deutschland machen möchten, können zur Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle nach Deutschland einreisen. Dafür müssen sie vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben gute Deutschkenntnisse. Es ist mindestens ein Sprachniveau B2 erforderlich.
  2. Sie haben einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt.
  3. Sie sind maximal 25 Jahre alt.
  4. Sie können nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können.

Sie erhalten dann eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung. Damit ist es möglich, einen Deutschkurs in Deutschland zu besuchen. Während ihrer Jobsuche dürfen sie bis zu zehn Stunden in der Woche zur Probe arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Das hat den Vorteil, dass die Fachkräfte und ihr möglicher Arbeitgeber sich besser kennenlernen können.

 

Möglichkeiten für internationale Studierende

Mit dem neuen Gesetz wurden die Möglichkeiten für internationale Studierende weiter ausgebaut. Nach Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit kann bereits während des Studiums in Deutschland oder während der beruflichen Ausbildung ein Job als Fachkraft angenommen werden. Ein Wechsel in eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung ist damit möglich. Das betrifft zur Zeit Berufe im IT Bereich. Internationalen Studierenden ist es außerdem weiterhin möglich, das Studium zu beenden und stattdessen eine Berufsausbildung zu beginnen. Hierfür erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung.

 

Vorrangprüfung entfällt

Der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist mit dem neuen Gesetz einfacher geworden. Bisher musste von der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden, ob es für eine Arbeitsstelle passende Bewerber aus Deutschland oder der EU gibt, bevor internationale Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten eingestellt werden konnten. Diese sogenannte „Vorrangprüfung“ ist nun nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist hierfür, dass die Qualifikation des jeweiligen Bewerbers aus einem Nicht-EU-Staat anerkannt ist und ein Arbeitsvertrag in Deutschland vorliegt.

 

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und an keinen Aufenthaltszweck mehr gebunden. Internationale Fachkräfte können diesen Aufenthaltstitel nun bereits nach vier Jahren beantragen. Für internationale Absolventen einer Berufsausbildung oder eines Studiums geht es sogar noch schneller: bereits nach zwei Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

 

Kontaktmöglichkeiten

Ihr Ansprechpartner für die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln ist die deutsche Botschaft in Ihrem Land. Falls Sie bereits in Deutschland leben, müssen Sie für den Antrag Ihre lokale Ausländerbehörde kontaktieren. Auf unserer Karte finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde in FrankfurtRheinMain.