Hier finden Sie sämtliche Weiterbildungsangebote und weitere praktische Hinweise.

Praktische Hinweise

Planung

Egal, ob Sie selbst eine Weiterbildung machen wollen oder vom Arbeitgeber eine betriebliche Weiterbildung erhalten sollen: Eine gute Planung ist wichtig! Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Welches Ziel verfolge ich? Wo will ich hin?

  • Was brauche ich? Will ich Wissen ausbauen oder meine Karrierechancen gezielt verbessern?

  • Welche Lernform passt zu mir und meinem Vorhaben?

  • Wieviel Zeit habe ich?

  • Wer kann mich bei der Planung beraten?

  • Wie finanziere ich die Weiterbildung?

  • Welche Anbieter gibt es?

Um diese Fragen zu klären, können Ihnen Beratungsstellen weiterhelfen. Darüber hinaus gibt es private Berater, die Ihnen bei der Karriereplanung helfen. Diese bieten die Weiterbildung aber nicht selbst an und Sie müssen sie privat bezahlen.

Finanzierung

Die Kosten für eine Weiterbildung können Sie auf den ersten Blick abschrecken. Aber bei einer beruflicher Weiterbildung trägt oft der Arbeitgeber die Kosten oder bezuschusst sie zumindest. Und es gibt einige staatliche Fördermöglichkeiten, die Sie unter Umständen in Anspruch nehmen können.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Sie, wenn die Weiterbildung für notwendig erachtet wird. Eine Übersicht über Leistungen der Bundesagentur sehen Sie im Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“.

Es gibt aber noch viele Möglichkeiten für Arbeitnehmer und vor allem für Arbeitssuchende. Lassen Sie sich am besten vor Ort beraten.

  • Das Meister-Bafög ist für alle Altersgruppen, Ziel ist der berufliche Aufstieg. Der Staat gewährt eine Förderung von maximal 15.000 Euro, wovon der Staat rund 50 Prozent übernimmt. Der Rest wird über ein zinsgünstiges Bankdarlehen finanziert. Ihre Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Ansprechpartner sind die Bafög-Ämter vor Ort.
  • Aufstiegsstipendium für Personen, die ihre Ausbildung mit sehr gut (Note 1,9 oder besser) abgeschlossen haben und nach zwei Jahren Berufserfahrung  ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Bei einem Vollzeitstudium beträgt die Förderung 934 Euro pro Monat plus 80 Euro Büchergeld. Ein Aufstiegsstipendium müssen Sie nicht zurückzahlen. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
  • Ein Weiterbildungsstipendium fördert Menschen unter 25 Jahre, die besondere Leistungen in Beruf oder Ausbildung erbracht haben. Verschiedene Formen der Weiterbildung, von Lehrgängen bis hin zu Sprachkursen, werden gefördert. Die Förderung vom Staat beträgt maximal 8.700 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Dafür beträgt Ihr Eigenanteil an der Weiterbildung aber 10 Prozent. Ansprechpartner ist ebenfalls die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Speziell in FrankfurtRheinMain (FRM) gibt es den Qualifizierungsscheck Hessen. Arbeitnehmer aus Hessen ohne anerkannten Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit und über 21 Jahre, erhalten eine Förderung von maximal 4000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 50%.

Erhält Ihre eigene berufliche Weiterbildung keine staatliche Förderung, handelt es sich um eine sogenannte Fortbildung in eigenem Interesse. Die Kosten müssen Sie zwar selbst tragen, Sie können aber einen Teil der darin enthaltenen Steuern zurück bekommen.

Allgemeine Weiterbildungen erhalten grundsätzlich keine staatliche Förderung.


Wichtiger Hinweis

Eine Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie sich vor Antritt der Weiterbildung informieren und bewerben. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich!