Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Jobsuche, Bewerbung und Anerkennung von Abchlüssen in Frankfurt RheinMain.

Praktische Hinweise

Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Wenn Sie in der Region FrankfurtRheinMain (FRM) arbeiten, haben Sie deshalb gewisse Rechte. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick und es gibt in FRM auch Beratungsstellen, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gewährt allen Arbeitnehmern in Deutschland gegenüber ihren Arbeitgebern einen besonderen Schutz. Es regelt die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeiten, Pausen und den Urlaub. Es gibt klare Regelungen zu Kündigungen und zu Mindestlöhnen. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales  (BMAS) finden Sie viele Informationen zum Thema Arbeitsrecht.

Arbeitsvertrag

Seriöse Arbeitsverträge sind in Deutschland immer schriftlich, nie mündlich. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn erst in Ruhe durch. Ein seriöser Arbeitgeber lässt Sie den Vertrag mit nach Hause nehmen. Sie können ihn später unterschrieben zurückbringen oder zurückschicken. Nutzen Sie diese Zeit, um ihn auch von einer anderen Person lesen zu lassen.

Gewerkschaften

In Deutschland haben sich in einigen Branchen Arbeitnehmer zu Gewerkschaften zusammengeschlossen, um sich besser für ihre wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen einsetzen zu können. Eine wichtige Hilfe ist die Beratungsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) „Faire Mobilität". Hier erhalten Sie kostenlose Beratung und Informationen über Ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt. Das Angebot gibt es in mehreren Sprachen, bei Bedarf wird auch ein Dolmetscher herangezogen.

Mindestlohn

In Deutschland gibt es den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit € 12,41 brutto pro Stunde. Er steht nahezu jedem Arbeitnehmer zu. Außerdem gibt es auch Mindestlöhne für bestimmte Branchen. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und sind allgemein verbindlich.

Arbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit liegt in Deutschland bei einer Vollzeitstelle bei 40 Stunden pro Woche. Nach dem Arbeitsschutzgesetz darf die tägliche Arbeitszeit bei maximal 8 Stunden liegen. Hinzugerechnet wird eine Pause von mindestens einer halben Stunde. Der Arbeitgeber darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausdehnen. In solchen Ausnahmefällen muss der Arbeitgeber jedoch darauf achten, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines halben Jahres die täglichen 8 Stunden nicht überschreitet.

Urlaub

Als Arbeitnehmer erhalten Sie laut Gesetz einen bezahlten Jahresurlaub von vier Wochen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche sind das 20 Tage im Jahr. Den Arbeitnehmern in Deutschland steht aber im Durchschnitt deutlich mehr Urlaub zu. Dieser zusätzliche Urlaub ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag (der zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber ausgehandelt wird), einer Betriebsvereinbarung (die zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ausgehandelt wird) oder einem Tarifvertrag (der zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wird).

Da der Arbeitgeber Ihren Urlaub bewilligen muss, ist es sinnvoll, wenn Sie ihn möglichst frühzeitig beantragen. Aus bestimmten Gründen kann er ihn auch verweigern, grundsätzlich muss er ihn aber gewähren.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, verfällt Ihr Urlaub nicht. Durch ein ärztliches Attest müssen Sie ihre Arbeitsunfähigkeit aber nachweisen.

Einen vollen Urlaubsanspruch haben Sie nach sechs Monaten in ihrem neuen Job. Weitere Informationen finden Sie hier beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Kündigungsschutz

Als Arbeitnehmer sind Sie von Ihrem Job wirtschaftlich abhängig. Deshalb gibt es in Deutschland einen Kündigungsschutz, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses klar regelt. Ohne Grund darf Ihnen als Arbeitnehmer nicht gekündigt werden, wenn Sie bereits sechs Monate arbeiten und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Kündigungsfristen sind einzuhalten und ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Je länger Sie für ein Unternehmen arbeiten, desto länger wird auch die Kündigungsfrist. Von dieser Frist kann nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Schwangere, Schwerbehinderte und Arbeitnehmer in Elternzeit haben zudem einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Gegen eine Kündigung können Sie auch gerichtlich vorgehen, wenn Sie innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage erheben.

Genaue Informationen zum Kündigungsschutz finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).