Hier finden Sie Infos zu den Themen Beratung, Visum, Einreisebestimmungen, Aufenthaltstitel und Einbürgerung in Frankfurt RheinMain.

Visum und Einreisebestimmungen

Bevor Sie in FrankfurtRheinMain (FRM) einreisen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie ein Visum brauchen und wenn ja, welches. Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche Ausbildung oder welchen Beruf Sie haben. Die Regelungen sind überall in Deutschland gleich.

Europäische Union und EWR-Staaten

Als Bürger der Europäischen Union (EU) benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich kein Visum. Das sogenannte Freizügigkeitsrecht erlaubt es, dass Unionsbürger einreisen, um hier zu arbeiten und zu leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich auch länger aufhalten, auch wenn sie noch auf der Arbeitssuche sind.

Weitere Staaten

Bürger anderer Länder, sogenannte Drittstaatsangehörige, müssen grundsätzlich vor der Einreise im Herkunftsland persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Informieren Sie sich vorab beim zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft über die benötigten Unterlagen. Für einen kurzen Aufenthalt dauert die Bearbeitung eines Visumsantrags nicht länger als zehn Tage. Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland sollten Sie zur Bearbeitung des Antrags mehrere Monate einplanen. Die Gebühr für ein Visum beträgt etwa 80 Euro, Ausnahmen sind aber möglich.

Aufgrund besonderer Abkommen gibt es für folgende Staaten keine Visumspflicht: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, UK und die USA. Konkret bedeutet das: Bürger dieser Länder dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen und sich 90 Tage hier aufhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss innerhalb der 90 Tage ein Aufenthaltstitel beantragt werden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Ausnahmen, die zwar eine visumfreie Einreise erlauben, eine Erwerbstätigkeit aber vorerst nicht gestatten. Eine vollständige und aktuelle Liste aller Länder gibt es beim Auswärtigen Amt.

Dort finden Sie auch weitere Informationen und Visumsantragsformulare. Mehrsprachige Informationen finden Sie auch auf dem EU-Immigration Portal der Europäischen Kommission und auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 wird es für Fachkräfte aus Drittstaaten deutlich einfacher, nach Deutschland einzureisen, zum Beispiel wenn sie ein konkretes Jobangebot haben, als Arbeitssuchende oder wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind.

Einreise zur Jobsuche

Fachkräfte aller Berufe haben mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 Abs. 1 und 2 AufenthG) die möglichkeit, für maximal sechs Monate nach Deutschland einreisen, um hier einen Arbeitsplatz zu suchen.

Dafür müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen:   

  • Sie haben gute Deutschkenntnisse. Es ist mindestens ein Sprachniveau B1 erforderlich.
  • Ihre Qualifikation ist in Deutschland anerkannt bzw. ist mit einer Qualifikation in Deutschland gleichgestellt.
  • Sie können nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können.

Während ihrer Jobsuche dürfen sie bis zu zehn Stunden in der Woche zur Probe arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Das hat den Vorteil, dass die Fachkräfte und ihr möglicher Arbeitgeber sich besser kennenlernen können.

Einreise zur Suche nach einem Ausbildungsplatz

Personen, die eine Ausbildung in Deutschland machen möchten, können mit einem Visum zur Aubildungsplatzsuche (§ 20 Abs. 1 und 2 AufenthG)  nach Deutschland einreisen und vor Ort 6 Monate nach einem Ausbildungsplatz suchen. Dafür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben gute Deutschkenntnisse. Es ist mindestens ein Sprachniveau B2 erforderlich.
  • Sie haben einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt.
  • Sie sind maximal 25 Jahre alt.
  • Sie können nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können.

Sie erhalten dann eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung. Damit ist es möglich, einen Deutschkurs in Deutschland zu besuchen. Während ihrer Jobsuche dürfen sie bis zu zehn Stunden in der Woche zur Probe arbeiten oder ein Praktikum absolvieren. Das hat den Vorteil, dass die Fachkräfte und ihr möglicher Arbeitgeber sich besser kennenlernen können.

Visum zum Spracherwerb

Sie haben die Möglichkeit, mit einem Visum zum Erlernen der deutschen Sprache (§ 16f Abs. 1 AufenthG) nach Deutschland einzureisen und vor Ort in einem Intensivkurs in einer Sprachschule Deutsch zu lernen. Das Visum wird für die Dauer des Sprachkurses oder maximal für zwölf Monaten erteilt. Das Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.

Die Voraussetzungen für ein Visum zum Spracherwerb sind:

  • Eine Anmeldung an einer Sprachschule in Deutschland mit mindestens 18 Stunden Unterricht in der Woche.
  • Sie müssen für die Zeit Ihres Aufenthaltes ausreichende finanzielle Ressourcen zum Leben in Deutschland nachweisen. Alternativ wird auch eine Verpflichtungserklärung von jemandem in Deutschland akzeptiert, der Sie bei sich aufnimmt.
  • Eine in Deutschland gültige Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
  • Nachweis einer Unterkunft in Deutschland für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

Während dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten und besitzen auch keine Arbeitserlaubnis.

Visum zum Studieren

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und visapflichtig sind, benötigen Sie ein Visum zum Studieren (§ 16b AufenthG). Das Visum umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs an einer deutschen Hochschule.

Die Voraussetzungen für ein Visum zum Studieren in Deutschland sind:

  • Eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
  • Nachweis eines Schulabschlusses mit Hochschulzugang oder ein Abschluss einer anerkannten ausländischen Universität.
  • Ausreichend finanzielle Ressourcen zum Leben in Deutschland. Aktuell beträgt der Finanzierungsnachweis 11.208 Euro, die auf einem deutschen Sperrkonto hinterlegt sein müssen. Alternativ gilt ein Nachweis eines Stipendiums oder eine Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland.
  • Abhängig von den Voraussetzungen Ihres Studiengangs müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse bei der deutschen Botschaft nachweisen. Ist Ihr Studiengang auf Deutsch, müssen Sie in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.

Sie dürfen während Ihres Studiums 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten.