Hier finden Sie Infos zu den Themen Beratung, Visum, Einreisebestimmungen, Aufenthaltstitel und Einbürgerung in Frankfurt RheinMain.

Einbürgerung

Je länger die Menschen in FrankfurtRheinMain (FRM) wohnen, desto lieber bleiben sie. Denn FRM bietet deutlich mehr als Arbeitsplätze, sondern vor allem viel Lebensqualität. Viele Zugezogene entscheiden sich deshalb dafür, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wie funktioniert der Prozess?

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Und das hat durchaus Vorteile:

  • Ein uneingeschränktes Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und der  gesamten Europäischen Union.
  • Das Recht zu wählen und gewählt zu werden – und zwar auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene.
  • Visumfreie Reisen in viele Länder der Welt. Mit keinem anderen Reisepass können Sie in mehr Länder ohne Visum einreisen (derzeit 170!).
  • Schutz vor Ausweisung in und Auslieferung an einen anderen Staat.
  • Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsaufenthalten.

Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde stellen. Welche das ist, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, in der Ausländerbehörde oder bei Migrations-Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Und Sie müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
  • Sie müssen einen Einbürgerungstest bestehen.
  • Sie leben seit acht Jahren in Deutschland.
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auch für Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).
  • Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie müssen mit der Einbürgerung Ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Nur in Ausnahmefällen ist eine sogenannte doppelte Staatsangehörigkeit möglich. 

Die Kosten für eine Einbürgerung betragen 255 Euro.