FrankfurtRheinMain ist eine Region der Vielfalt und bietet Ihnen berufliche Perspektiven und eine sehr hohe Lebensqualität. Wenn Sie also länger bleiben möchten, dann brauchen Sie die Erlaubnis der deutschen Behörden, einen sogenannten Aufenthaltstitel. Es sei denn, Sie sind Bürger der Europäischen Union und arbeiten schon in Deutschland oder haben auf Ihrer Arbeitsuche gute Aussichten auf bezahlte Arbeit. Dann können Sie selbstverständlich die Vorzüge von FRM genießen, hier leben und arbeiten.
Der am häufigsten vergebene Aufenthaltstitel ist die Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie, um in FRM zu arbeiten, zu studieren oder um hier eine Ausbildung zu machen. Sie ist immer an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und gilt nur für eine bestimmte Zeit. Sie können eine Verlängerung beantragen, solange der Aufenthaltszweck noch zutrifft.
Zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie grundsätzlich auch eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Damit dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erfüllen, müssen Sie die Arbeitsgenehmigung nicht gesondert beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in FRM. Ihre zuständige Behörde finden Sie in unserer Übersicht.
Die USA haben die Green Card, die Europäische Union bietet die Blaue Karte EU. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel speziell für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und zunächst bis zu vier Jahre gültig.
Für die Blaue Karte EU müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Blaue Karte EU hat viele Vorteile. Als Inhaber dürfen Sie in fast alle EU-Mitgliedsstaaten visumfrei einreisen. Wenn Sie Deutsch auf Niveau B1 sprechen, können Sie ab 21 Monaten Berufstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland beantragen. Haben Sie 33 Monate eine hochqualifizierte Beschäftigung hier ausgeübt, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis.
Familienangehörige erhalten auch ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen sofort in Deutschland arbeiten. Und Sie dürfen sich an bis zu 12 aufeinanderfolgenden Monaten im außereuropäischen Ausland aufhalten, ohne dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlieren.
Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sie leben schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis und möchten diese nicht immer wieder verlängern? Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und an keinen Aufenthaltszweck mehr gebunden. Damit können Sie in Deutschland und in FRM bleiben, solange Sie möchten und haben freie Berufsauswahl.
Zusätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nähere Informationen zur Niederlassungserlaubnis für Bürger aus Drittstaaten bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Website.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel, bei dem die Voraussetzungen sehr ähnlich sind wie bei der Niederlassungserlaubnis. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU auch zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union berechtigt. Das heißt, dass Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der EU das Recht auf einen befristeten Aufenthaltstitel haben.
Generell müssen Sie für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. Folgende Personengruppen können unter Umständen auch früher eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt bekommen:
Detaillierte Informationen zu den Aufenthaltstiteln und deren Voraussetzungen finden Sie in der Broschüre „Bildung und Beruf in Deutschland“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Viele Menschen kommen zunächst ohne ihre Familie in die Region FrankfurtRheinMain, um hier zu leben und zu arbeiten. Und wenn es ihnen dann hier gefällt und sie hierbleiben möchten, dann haben sie oft den Wunsch, ihre Familienmitglieder nach FRM zu holen.
Sind die Familienmitglieder Unionsbürger, können sie unter erleichterten Bedingungen in Deutschland leben und arbeiten.
Ansonsten ist der Weg nach FRM wie folgt: Ihr Familienmitglied benötigt für die Einreise nach Deutschland ein sogenanntes „Visum zum Zwecke des Familiennachzugs“. Beantragt wird es bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat vor Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Ist Ihr Familienmitglied in FRM angekommen, muss es sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und danach persönlich bei der Ausländerbehörde eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug“ beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kann Ihr Familienmitglied dann in Deutschland auch arbeiten. Sie gilt dann grundsätzlich auch automatisch für Ihre ledigen Kinder unter 16 Jahren.
Für den Familiennachzug müssen Sie einige Kriterien erfüllen.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Frankfurt am Main.