Hier finden Sie Infos zu den Themen Beratung, Visum, Einreisebestimmungen, Aufenthaltstitel und Einbürgerung in Frankfurt RheinMain.

Aufenthaltstitel

FrankfurtRheinMain ist eine Region der Vielfalt und bietet Ihnen berufliche Perspektiven und eine sehr hohe Lebensqualität. Wenn Sie also länger bleiben möchten, dann brauchen Sie die Erlaubnis der deutschen Behörden, einen sogenannten Aufenthaltstitel. Es sei denn, Sie sind Bürger der Europäischen Union und arbeiten schon in Deutschland oder haben auf Ihrer Arbeitsuche gute Aussichten auf bezahlte Arbeit. Dann können Sie selbstverständlich die Vorzüge von FRM genießen, hier leben und arbeiten.

Aufenthaltserlaubnis

Der am häufigsten vergebene Aufenthaltstitel ist die Aufenthaltserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie, um in FRM zu arbeiten, zu studieren oder um hier eine Ausbildung zu machen. Sie ist immer an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden und gilt nur für eine bestimmte Zeit. Sie können eine Verlängerung beantragen, solange der Aufenthaltszweck noch zutrifft.

Zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie grundsätzlich auch eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Damit dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erfüllen, müssen Sie die Arbeitsgenehmigung nicht gesondert beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in FRM. Ihre zuständige Behörde finden Sie in unserer Übersicht.

Blaue Karte EU

Die USA haben die Green Card, die Europäische Union bietet die Blaue Karte EU. Sie ist ein befristeter Aufenthaltstitel speziell für Fachkräfte mit Hochschulabschluss und zunächst bis zu vier Jahre gültig.

Für die Blaue Karte EU müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, oder: 
  • Sie verfügen über einen tertiären, d.h. höheren Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren. Der Bildungsabschluss muss dabei mindestens Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmen erreichen. Dazu zählen zahlen zum Beispiel Fortbildungsabschlüsse als Meisterin/Meister“, Berufsabschlüsse in den Erzieherberufen sowie einige Abschlüsse von Berufsakademien.
  • Sie haben einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot, bei dem Sie ein jährliches Mindestgehalt von 45.300 € (in 2024) brutto verdienen.
  • Arbeiten Sie in einem Mangelberuf, also als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt oder IT-Fachkraft, reicht ein Jahresgehalt von 41.041,80 € (in 2024) brutto.

Die Blaue Karte EU hat viele Vorteile. Als Inhaber dürfen Sie in fast alle EU-Mitgliedsstaaten visumfrei einreisen. Wenn Sie Deutsch auf Niveau B1 sprechen, können Sie ab 21 Monaten Berufstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland beantragen. Haben Sie 33 Monate eine hochqualifizierte Beschäftigung hier ausgeübt, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis.

Familienangehörige erhalten auch ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen eine Aufenthaltserlaubnis und dürfen sofort in Deutschland arbeiten. Und Sie dürfen sich an bis zu 12 aufeinanderfolgenden Monaten im außereuropäischen Ausland aufhalten, ohne dass Sie Ihren Aufenthaltstitel verlieren.

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie beim Make it in Germany.

Niederlassungserlaubnis

Sie leben schon seit mindestens fünf Jahren in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis und möchten diese nicht immer wieder verlängern? Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und an keinen Aufenthaltszweck mehr gebunden. Damit können Sie in Deutschland und in FRM bleiben, solange Sie möchten und haben freie Berufsauswahl.

Zusätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt bestreiten und sind nicht auf staatliche Leistungen angewiesen.
  • Sie haben mindestens 48 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Sie können nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft, deutsche Lebensverhältnisse und das deutsche Rechtssystem besitzen.
  • Sie haben eine Arbeitserlaubnis für vier Jahre und Ihr Arbeitsplatz entspricht Ihren Qualifikationen. 
  • Sie verfügen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.

In einigen Fällen gibt es erleichterte Bedingungen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis, zum Beispiel wenn Sie eine Blaue Karte EU haben oder ein Studium oder eine Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben, oder wenn Sie hochqualifiziert oder selbständig sind.

Nähere Informationen zur Niederlassungserlaubnis für Bürger aus Drittstaaten finden Sie bei Make it in Germany

Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel, bei dem die Voraussetzungen sehr ähnlich sind wie bei der Niederlassungserlaubnis. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU auch zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union berechtigt. Das heißt, dass Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der EU das Recht auf einen befristeten Aufenthaltstitel haben.

Sie haben Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren in Deutschland
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familienangehörigen ausreichend sichern
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) sowie über Grundkenntnisse der deutschen Gesellschaft, der deutschen Lebensweise und des deutschen Rechtssystems.
  • Sie verfügen über eine angemessene Wohnung für sich und Ihre Familie.
  • Sie haben mindestens 60 Monate lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Detaillierte Informationen zu den Aufenthaltstiteln und deren Voraussetzungen finden Sie auf Make it in Germany

Familiennachzug

Viele Menschen kommen zunächst ohne ihre Familie in die Region FrankfurtRheinMain, um hier zu leben und zu arbeiten. Und wenn es ihnen dann hier gefällt und sie hierbleiben möchten, dann haben sie oft den Wunsch, ihre Familienmitglieder nach FRM zu holen.

Sind die Familienmitglieder Unionsbürger, können sie unter erleichterten Bedingungen in Deutschland leben und arbeiten.

Ansonsten ist der Weg nach FRM wie folgt: Ihr Familienmitglied benötigt für die Einreise nach Deutschland ein sogenanntes „Visum zum Zwecke des Familiennachzugs“. Beantragt wird es bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat vor Ort. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Ist Ihr Familienmitglied in FRM angekommen, muss es sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und danach persönlich bei der Ausländerbehörde eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug“ beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kann Ihr Familienmitglied dann in Deutschland auch arbeiten.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen, erhalten auch Ihre Kinder unter 16 Jahren eine solche, damit sie nachziehen können.

Für den Familiennachzug müssen Sie einige Kriterien erfüllen.

  • Als Arbeitnehmer haben Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis beziehungsweise eine „Blaue Karte EU“.
  • Sie sind krankenversichert und haben ausreichend finanzielle Mittel, um Ihre Familie zu versorgen.
  • Sie haben eine Wohnung angemietet, in der Ihr Familienmitglied und gegebenenfalls Ihre Kinder Platz finden.
  • Ihr Ehepartner oder Ehepartnerin sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Die Kinder müssen unverheiratet und unter 18 Jahre alt sein.

Weitere Informationen zum Familiennachzug finden Sie bei Make it in Germany


Tipp

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Frankfurt am Main.