Hier finden Sie einige Infos zur Kinderbetreuung und zur Förderung von Familien.

Förderung für Familien

Familien mit Kindern werden in Deutschland vom Staat gefördert. Wenn Sie in der Region FrankfurtRheinMain (FRM) leben, stehen Ihnen unterschiedliche Unterstützungen zu. Sie bekommen Kindergeld und Elternzeit, einen Kündigungsschutz und Steuererleichterungen - einen Überblick über die wichtigsten Familienförderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Kindergeld

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Familienleistungen in Deutschland. Es wird für jedes in Deutschland lebende Kind gezahlt, unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen. Aktuell überweist der Staat monatlich € 250 pro Kind.

Gezahlt wird das Kindergeld bis Ihr Kind mit 18 Jahren volljährig ist. Wenn es dann aber noch studiert oder eine Ausbildung macht, wird das Kindergeld sogar bis zum 25. Geburtstag gezahlt.

Einen Antrag müssen Sie schriftlich stellen, genauere Informationen mit Anträgen zum Herunterladen und einem Wegweiser zu Ihrer Familienkasse vor Ort bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit.


Elterngeld

Nach der Geburt Ihres Kindes möchten Sie vielleicht einige Monate zu Hause bleiben. Schließlich braucht Ihr Baby jetzt besonders viel Zuwendung und an ein Arbeiten nebenbei ist nicht zu denken.

Wenn Sie Ihre berufliche Arbeit nun unterbrechen oder einschränken, dann gleicht der Staat das fehlende Einkommen aus und zahlt Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem bisherigen Einkommen und liegt monatlich zwischen € 300 und € 1.800.

Gezahlt wird das Elterngeld für bis zu 14 Monate. Das setzt aber voraus, dass sich beide Elternteile abwechseln und für einige Monate ihr Kind betreuen und nicht arbeiten (jedes Elternteil muss für mindestens zwei Monate zuhause bleiben).

Alle wichtigen Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus finden Sie zusammengefasst auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Elternzeit

Jeder berufstätige Elternteil hat in Deutschland Anspruch auf Elternzeit. Sie können Ihr Kind bis zu seinem dritten Geburtstag selbst betreuen und erziehen und Ihr Arbeitsvertrag bleibt dennoch bestehen. Nach den drei Jahren können Sie dann wieder in Ihren Beruf einsteigen. Während dieser Zeit kann Ihnen nicht gekündigt werden.

Die Elternzeit müssen Sie sieben Wochen vor der Geburt Ihres Kindes bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie müssen auch angeben, für welchen Zeitraum Sie in Elternzeit bleiben möchten.

Genaue Informationen zur Elternzeit finden Sie auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums beim Familienportal.


Mutterschutz

Schwangere Frauen haben in Deutschland einen Anspruch auf Mutterschutz. Er schützt Beschäftigte vor Gefährdungen der Gesundheit, vor Überforderung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach.

Während des Mutterschutzes erhalten Frauen das Mutterschaftsgeld von bis zu € 13 pro Tag und zudem einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld müssen Schwangere bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Ausführliche Informationen zur umfangreichen Förderung von Familien erhalten Sie beim Familienportal.